Kurz gesagt: Wer zahlt, hängt von Ursache und Mietvertrag ab. Liegt die Verstopfung in einer Leitung, die nur Ihre Wohnung versorgt, trägt in vielen Fällen der Nutzer die Kosten; betrifft sie die gemeinschaftliche Grundleitung, ist in der Regel der Eigentümer oder die Hausverwaltung zuständig. Verursacht die Verstopfung einen Wasserschaden, kann je nach Konstellation die Gebäude- oder Hausratversicherung greifen – der Schadenhergang entscheidet, welche Police zuständig ist.
Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften dokumentieren wir unsere Arbeiten auf Wunsch per Kanal-TV, damit die Ursache klar belegt ist. Das hilft, die Kostenfrage sauber zu klären, und ist Grundlage für die Abrechnung mit Mietern oder Versicherung.